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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Login Computerservice und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

2. Login Computerservice kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von Login Computerservice erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. Login Computerservice behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist Login Computerservice berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

3. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch Login Computerservice.

4. Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, Login Computerservice die überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.Login Computerservice haftet für andere Schäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Login Computerservice, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von Login Computerservice zurückzuführen sind.

5.Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Login Computerservice und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von Login Computerservice Gerichtsstand. Login Computerservice ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Login Computerservice Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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